Die Stadt Fürth hat einen Qualifizierten Mietspiegel gemäß Paragraph 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erstellt, der zum 1. Juli 2018 in Kraft trat. Der Qualifizierte Mietspiegel ist ausschließlich in gedruckter Form für eine Schutzgebühr in Höhe von drei Euro in der Bürgerinformation im Rathaus (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite) erhältlich. Auskunft zum Mietspiegel erteilt das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite), wo er gegen Zahlung der Schutzgebühr zuzüglich Portokosten auf Rechnung angefordert werden kann. Zehentrenner Zehentrenner Zehentrenner grau grau grau Zehentrenner FLA FLA FLA FLA grau Der Qualifizierte Mietspiegel trägt dazu bei, die Mietsituation auf dem freien Wohnungsmarkt transparent und nachvollziehbar zu machen. Er bezieht sich ausschließlich auf Mietwohnungen und vermietete Häuser mit Wohnflächen zwischen 25 und 150 Quadratmeter. Vom Mietspiegel sind nicht erfasst:
- Preisgebundene Wohnungen und Sozialwohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein vorliegen muss;
- Wohnraum in einem Wohnheim, einer sozialen Einrichtung oder einer Sammelunterkunft;
- Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist;
- kurzzeitig vermietete Wohnungen (maximal drei Monate, Ferienwohnungen);
- überwiegend möbliert vermieteter Wohnraum;
- Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind oder verbilligt vermietet sind.
Weitere Gründe für einen Qualifizierten Mietspiegel sind, dass das Zahlenwerk mit Anwendungsbeispielen Mietern und Vermietern die Möglichkeit geben soll, sich über Fragen der Miethöhe gütlich zu einigen. Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien aus Unkenntnis über das Mietniveau sollen vermieden und Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall verringert werden. Den Gerichten soll er zudem die Entscheidung in Streitfällen erleichtern. |